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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluß
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch
eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung
zustande. Das Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach
diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der
bestellten Ware oder Leistung vom Besteller anerkannt werden. Dies
gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht
ausdrücklich widersprechen.
(2) Nebenabreden und Änderungen bedürfen einer schriftlichen
Bestätigung seitens der Giritech GmbH.
II. Umfang der Rechte des Erwerbers
(1) Alle Softwareprogramme werden nur unter der Bedingung verkauft,
daß der Besteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
rechtsverbindlich anerkennt. Mit der Lieferung und Bezahlung der
Softwareprogramme wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern
lediglich das Nutzungsrecht am Programm. Die Programme bleiben
Eigentum des Herstellers. Die Nutzung eines Programmes darf auf je
einem Computersystem (eine Installation) entsprechend der lizensierten
Zahl der PCs erfolgen. Eine Reproduktion der Programme, ganz oder
auszugsweise, auf gleiche oder andere Träger ist dem Erwerber nicht
gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, welche der Erwerber zu
Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt, sofern dies der
Hersteller der Programme ausdrücklich in seinen Lizenzbedingungen
gestattet. Diese Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben
werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht
mehr verwendbar ist.
III. Besondere Bestimmungen für Wiederverkäufer
(1) Ist der Verkauf an den Besteller ausdrücklich zum Zwecke des
Wiederverkaufes erfolgt, ist der Besteller zur Weitergabe des
Nutzungsrechts an einen Dritten berechtigt.
(2) Dem Wiederverkäufer ist es nicht gestattet, das Programm ganz oder
auszugsweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zwecke der
Datensicherung.
IV. Lieferung
(1) Für den Inhalt der Lieferverpflichtung sind ausschließlich die von
der Giritech GmbH erteilte Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen maßgebend. Die Giritech GmbH ist zur
Teillieferung berechtigt.
(2) Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den
Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie für den Besteller
zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzten Leistungen des
bestellten Programmes in vollem Umfang erfüllt werden.
(3) Wird die bestellte Ware im Lieferumfang des Herstellers durch eine
neue Ware ersetzt, die sämtliche im Vertrag vorausgesetzten
Eigenschaften genau so gut oder besser erbringt, ist die Giritech GmbH
berechtigt, anstelle der bestellten Ware die neue Ware zu liefern.
(4) Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den
Besteller über. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr
mit der Anzeige der Bereitstellung an den Besteller über.
(5) Verzögert sich eine Leistung über den von der Giritech GmbH
zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf
einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens drei Wochen geltend
gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, daß sein
Interesse wegen der Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist.
Kommt die Giritech GmbH mit der Lieferung in Verzug oder wird die
Lieferung für die Giritech GmbH unmöglich, so ist der Ersatz eines
mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit nicht Verzug oder
Unmöglichkeit auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung der
Giritech GmbH beruhen. Bei Lieferstörungen, die nicht im
Einwirkungsbereich der Giritech GmbH liegen, insbesondere bei Streik,
Aussperrung, Materialausfall, höherer Gewalt, Beförderungs- oder
Betriebssperre ist die Giritech GmbH berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, ohne daß eine Schadensersatzpflicht eintritt.
V. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes spezifiziert,
rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere
Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die
gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.
(2) Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig, Wechsel und Schecks
werden nur nach besonderer Vereinbarung für uns kosten- und spesenfrei
angenommen.
(3) Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist die Giritech
GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz
nach § 1 DiskontsatzÜberleistungsGesetz aus dem RechnungsNettowert zu
verlangen. Dem Besteller steht der Nachweis eines geringeren, der
Giritech GmbH der Nachweis eines höheren Schadens offen.
(4) Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese
unbestritten oder rechtskräftig sind.
(5) Wird bei Zahlungsverzug des Käufers ein berechtigter Dritter mit
dem Forderungseinzug beauftragt, so hat der Käufer die aus dieser
Beauftragung entstehenden Kosten zu tragen.
(6) Für jede Mahnung wird eine pauschale Gebühr von EUR 5,- erhoben,
mit Ausnahme der Erstmahnung.
VI. Garantieleistung
(1) Der Besteller verpflichtet sich, die von der Giritech GmbH
gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige
Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Giritech
GmbH schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt
ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es sei denn, der Mangel
war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar oder beim
Verkauf an Nichtkaufleute nicht offensichtlich.
(2) Die Giritech GmbH verpflichtet sich, in den ersten sechs Monaten
nach Auslieferung der Programme Fehler des Trägermaterials selbst
durch Austausch auf eigene Kosten zu beheben.
(3) Die Haftung der Giritech GmbH für Schäden und Vermögensverluste,
die aus der Benutzung eines Programmes entstanden sind, wird
ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf eine grob fahrlässige
Vertragsverletzung durch die Giritech GmbH zurückzuführen. Der
Besteller ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und die
Datensicherung.
(4) Eine Gewährleistung der Giritech GmbH beschränkt sich nach deren
Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Wandelung) verlangen. Ein weitergehender Anspruch des
Bestellers auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche
oder grob fahrlässige Vertragsverletzung der Giritech GmbH
zurückzuführen.
VII. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum der
Giritech GmbH. Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
wonach der Besteller Eigentum nicht erwirbt, bleiben unberührt. Der
Besteller ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern.
Verpfändungen, Sicherungsübereignung oder Überlassung der Ware im
Tauschweg sind dem Besteller nicht gestattet. Die Giritech GmbH und
der Besteller sind sich darüber einig, daß das Verarbeitereigentum,
das nach § 950 BGB an dem neuen Gegenstand für den Besteller entsteht,
mit seiner Entstehung auf die Giritech GmbH übergeht. Die Übergabe
wird durch die Vereinbarung ersetzt, daß der Besteller die neuen
Gegenstände für die Giritech GmbH unentgeltlich verwahrt.
(2) Veräußert der Besteller von der Giritech GmbH bezogene Ware, bevor
er selbst den Kaufpreis gegenüber der Giritech GmbH beglichen hat, so
sind der Besteller und die Giritech GmbH darüber einig, daß die aus
dem Weiterverkauf entspringenden Forderungen mit ihrem Entstehen an
die Giritech GmbH zur Sicherung von deren Kaufpreis übertragen sind.
Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenständen verkauft, so
beschränkt sich die Abtretung der Kaufpreisforderung auf die Höhe des
von der Giritech GmbH stammenden Warenwertes. Der Besteller ist
widerruflich ermächtigt, die an die Giritech GmbH abgetretenen
Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die
Giritech GmbH ist berechtigt, die Abtretung offenzulegen oder vom
Besteller die Anzeige der Abtretung an den Schuldner zu verlangen.
VIII. Sonstige Bestimmungen
(1) Erfüllungs- und Leistungsort für die beiderseitigen Leistungen ist
der Sitz der Giritech GmbH. Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich
zulässig vereinbar - das Amtsgericht Tettnang bzw. das Landgericht
Ravensburg.
(2) Die Rechtsbeziehung zwischen der Giritech GmbH und dem Besteller
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig
sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Dies gilt auch für das Vertragsverhältnis an sich. Die
Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame bzw. nichtige
Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck und Inhalt
am nächsten kommen.
(4) Alle Waren werden für den Verbleib im Bestimmungsland versandt und
dürfen aus dem Bestimmungsland nicht exportiert werden, sofern die
jeweiligen Exportbestimmungen der einzelnen Herstellerländer hierzu
Beschränkungen auferlegen.
Stand: November 2001
Hinweise für Endkunden
Die Giritech GmbH beliefert ausschliesslich gewerbliche
Wiederverkäufer. Endkunden können Giritech Produkte und
Lösungen über einen
Giritech
Certfied Partner oder einen
Giritech
Registered Partner beziehen. Gerne nennen wir Ihnen
einen Partner in Ihrer Nähe, wenn Sie uns telefonisch unter
+49 (0) 7541 / 971099-0 oder per
E-Mail kontaktieren.
Liefer- und Zahlungsbedingungen für Wiederverkäufer
BELIEFERUNG
Giritech beliefert ausschliesslich Giritech Certified Partner und Giritech Registered Partner. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Partnervertrags. Reseller, die selbst
keinen Partnervertrag abschliessen möchten, können die Produkte über einen Giritech Certified oder Giritech Registered Partner beziehen.
BESTELLUNGEN
Bestellungen müssen schriftlich (per Telefax oder Brief)
erfolgen. Telefonische Bestellungen oder Bestellungen per E-Mail
können wir aus rechtlichen Gründen nicht akzeptieren. Bitte
geben Sie auf Ihren Bestellungen immer die Bestellnummern der
gewünschten Produkte mit an.
MINDESTBESTELLWERT
Ein Netto-Mindestbestellwert ist nicht erforderlich.
LIEFERART
Wir liefern ausschliesslich per UPS Paketdienst Standard.
Wird eine Eillieferung per Express gewünscht, so fallen
zusätzliche Express-Gebühren an.
ABWEICHENDE LIEFERADRESSE
Bei abweichenden Rechnungs- und Lieferadressen berechnen wir
einen Zuschlag i.H.v. EUR 5,00 zzgl. MwSt. je Auftrag (nur
möglich bei Bezug per Vorkasse oder auf Rechnung).
ZAHLUNGSWEISE
Per UPS Nachnahme Verrechnungsscheck oder bar zuzüglich
Versandkosten/NN-Gebühr i.H.v EUR 9,80 zzgl. MwSt., sofern keine
andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Beim Bezug per
Vorauskasse oder per Rechnung (14 Tage rein netto) betragen die
Versandkosten EUR 8,10 zzgl. MwSt.
TRANSPORTVERSICHERUNG
Für die Transportversicherung berechnen wir unabhängig der
Versandart 0,3% des Nettowarenwerts ab einem Nettowarenwert von
EUR 500,00. Wenn Sie Selbstversicherer sind, teilen Sie uns dies
bitte schriftlich mit. Die Transport-versicherungskosten können
dann entfallen.
Stand: Oktober 2006
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