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Giritech GmbH DACHGiritech International
Giritech DACH
Giritech GmbH  
   
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluß

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung zustande. Das Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware oder Leistung vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.

(2) Nebenabreden und Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung seitens der Giritech GmbH.

II. Umfang der Rechte des Erwerbers

(1) Alle Softwareprogramme werden nur unter der Bedingung verkauft, daß der Besteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich anerkennt. Mit der Lieferung und Bezahlung der Softwareprogramme wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht am Programm. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Die Nutzung eines Programmes darf auf je einem Computersystem (eine Installation) entsprechend der lizensierten Zahl der PCs erfolgen. Eine Reproduktion der Programme, ganz oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Träger ist dem Erwerber nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, welche der Erwerber zu Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt, sofern dies der Hersteller der Programme ausdrücklich in seinen Lizenzbedingungen gestattet. Diese Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist.

III. Besondere Bestimmungen für Wiederverkäufer

(1) Ist der Verkauf an den Besteller ausdrücklich zum Zwecke des Wiederverkaufes erfolgt, ist der Besteller zur Weitergabe des Nutzungsrechts an einen Dritten berechtigt.

(2) Dem Wiederverkäufer ist es nicht gestattet, das Programm ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung.

IV. Lieferung

(1) Für den Inhalt der Lieferverpflichtung sind ausschließlich die von der Giritech GmbH erteilte Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Die Giritech GmbH ist zur Teillieferung berechtigt.

(2) Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie für den Besteller zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzten Leistungen des bestellten Programmes in vollem Umfang erfüllt werden.

(3) Wird die bestellte Ware im Lieferumfang des Herstellers durch eine neue Ware ersetzt, die sämtliche im Vertrag vorausgesetzten Eigenschaften genau so gut oder besser erbringt, ist die Giritech GmbH berechtigt, anstelle der bestellten Ware die neue Ware zu liefern.

(4) Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung an den Besteller über.

(5) Verzögert sich eine Leistung über den von der Giritech GmbH zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens drei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, daß sein Interesse wegen der Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt die Giritech GmbH mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für die Giritech GmbH unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit nicht Verzug oder Unmöglichkeit auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Giritech GmbH beruhen. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich der Giritech GmbH liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, höherer Gewalt, Beförderungs- oder Betriebssperre ist die Giritech GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß eine Schadensersatzpflicht eintritt.

V. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes spezifiziert, rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.

(2) Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung für uns kosten- und spesenfrei angenommen.

(3) Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist die Giritech GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 DiskontsatzÜberleistungsGesetz aus dem RechnungsNettowert zu verlangen. Dem Besteller steht der Nachweis eines geringeren, der Giritech GmbH der Nachweis eines höheren Schadens offen.

(4) Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig sind.

(5) Wird bei Zahlungsverzug des Käufers ein berechtigter Dritter mit dem Forderungseinzug beauftragt, so hat der Käufer die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten zu tragen.

(6) Für jede Mahnung wird eine pauschale Gebühr von EUR 5,- erhoben, mit Ausnahme der Erstmahnung.

VI. Garantieleistung

(1) Der Besteller verpflichtet sich, die von der Giritech GmbH gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Giritech GmbH schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar oder beim Verkauf an Nichtkaufleute nicht offensichtlich.

(2) Die Giritech GmbH verpflichtet sich, in den ersten sechs Monaten nach Auslieferung der Programme Fehler des Trägermaterials selbst durch Austausch auf eigene Kosten zu beheben.

(3) Die Haftung der Giritech GmbH für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programmes entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung durch die Giritech GmbH zurückzuführen. Der Besteller ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und die Datensicherung.

(4) Eine Gewährleistung der Giritech GmbH beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung der Giritech GmbH zurückzuführen.

VII. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum der Giritech GmbH. Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Besteller Eigentum nicht erwirbt, bleiben unberührt. Der Besteller ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen, Sicherungsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Besteller nicht gestattet. Die Giritech GmbH und der Besteller sind sich darüber einig, daß das Verarbeitereigentum, das nach § 950 BGB an dem neuen Gegenstand für den Besteller entsteht, mit seiner Entstehung auf die Giritech GmbH übergeht. Die Übergabe wird durch die Vereinbarung ersetzt, daß der Besteller die neuen Gegenstände für die Giritech GmbH unentgeltlich verwahrt.

(2) Veräußert der Besteller von der Giritech GmbH bezogene Ware, bevor er selbst den Kaufpreis gegenüber der Giritech GmbH beglichen hat, so sind der Besteller und die Giritech GmbH darüber einig, daß die aus dem Weiterverkauf entspringenden Forderungen mit ihrem Entstehen an die Giritech GmbH zur Sicherung von deren Kaufpreis übertragen sind. Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenständen verkauft, so beschränkt sich die Abtretung der Kaufpreisforderung auf die Höhe des von der Giritech GmbH stammenden Warenwertes. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an die Giritech GmbH abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Giritech GmbH ist berechtigt, die Abtretung offenzulegen oder vom Besteller die Anzeige der Abtretung an den Schuldner zu verlangen.

VIII. Sonstige Bestimmungen

(1) Erfüllungs- und Leistungsort für die beiderseitigen Leistungen ist der Sitz der Giritech GmbH. Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig vereinbar - das Amtsgericht Tettnang bzw. das Landgericht Ravensburg.

(2) Die Rechtsbeziehung zwischen der Giritech GmbH und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch für das Vertragsverhältnis an sich. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame bzw. nichtige Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck und Inhalt am nächsten kommen.

(4) Alle Waren werden für den Verbleib im Bestimmungsland versandt und dürfen aus dem Bestimmungsland nicht exportiert werden, sofern die jeweiligen Exportbestimmungen der einzelnen Herstellerländer hierzu Beschränkungen auferlegen.

Stand: November 2001

 

Hinweise für Endkunden
Die Giritech GmbH beliefert ausschliesslich gewerbliche Wiederverkäufer. Endkunden können Giritech Produkte und Lösungen über einen Giritech Certfied Partner oder einen Giritech Registered Partner beziehen. Gerne nennen wir Ihnen einen Partner in Ihrer Nähe, wenn Sie uns telefonisch unter +49 (0) 7541 / 971099-0 oder per E-Mail kontaktieren.


Liefer- und Zahlungsbedingungen für Wiederverkäufer

BELIEFERUNG
Giritech beliefert ausschliesslich Giritech Certified Partner und Giritech Registered Partner. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Partnervertrags. Reseller, die selbst keinen Partnervertrag abschliessen möchten, können die Produkte über einen Giritech Certified oder Giritech Registered Partner beziehen.

BESTELLUNGEN
Bestellungen müssen schriftlich (per Telefax oder Brief) erfolgen. Telefonische Bestellungen oder Bestellungen per E-Mail können wir aus rechtlichen Gründen nicht akzeptieren. Bitte geben Sie auf Ihren Bestellungen immer die Bestellnummern der gewünschten Produkte mit an.

MINDESTBESTELLWERT
Ein Netto-Mindestbestellwert ist nicht erforderlich.

LIEFERART
Wir liefern ausschliesslich per UPS Paketdienst Standard. Wird eine Eillieferung per Express gewünscht, so fallen zusätzliche Express-Gebühren an.

ABWEICHENDE LIEFERADRESSE
Bei abweichenden Rechnungs- und Lieferadressen berechnen wir einen Zuschlag i.H.v. EUR 5,00 zzgl. MwSt. je Auftrag (nur möglich bei Bezug per Vorkasse oder auf Rechnung).

ZAHLUNGSWEISE
Per UPS Nachnahme Verrechnungsscheck oder bar zuzüglich Versandkosten/NN-Gebühr i.H.v EUR 9,80 zzgl. MwSt., sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Beim Bezug per Vorauskasse oder per Rechnung (14 Tage rein netto) betragen die Versandkosten EUR 8,10 zzgl. MwSt.

TRANSPORTVERSICHERUNG
Für die Transportversicherung berechnen wir unabhängig der Versandart 0,3% des Nettowarenwerts ab einem Nettowarenwert von EUR 500,00. Wenn Sie Selbstversicherer sind, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Die Transport-versicherungskosten können dann entfallen.

Stand: Oktober 2006
 

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